Ware im Laden unabsichtlich beschädigt - wer zahlt?

Ware im Laden unabsichtlich beschädigt – wer zahlt?

Besonders im Frühjahr und Herbst sind viele Menschen in Kauflaune. Der Sommer oder Winter steht vor der Tür und es mangelt an passenden Outfits. Wenn es die Zeit erlaubt und das Budget es zulässt, geht es auf Shoppingtour. Mit Freunden oder der ganzen Familie schlendert man mit aufmerksamem Suchblick durch die Ladenreihen und wird sicher früher oder später fündig: Genau so ein Kleid hat im Kleiderschrank noch gefehlt! Farbe, Material, Schnitt und ja, sogar der Preis – alles stimmt. Das Anprobieren gestaltet sich dann doch etwas schwieriger als erwartet. In der kleinen Kabine ist es nicht einfach, das modisch schlanke Stück über Kopf und Arme zu ziehen. Als das Kleid, das eben noch so fabelhaft aussah, endlich da sitzt, wo es soll, reißt plötzlich eine Naht.

Ein peinlicher Moment. Sicherlich denkt das Personal, dass man sich absichtlich in eine zu kleine Größe gezwängt hat, oder dass man beim Umziehen ungeschickt war. Eine Träne zieht sich über die Schulter des neuen Teils und man weiß selbst nicht so recht, was man in dieser peinlichen Situation erwarten soll. Droht Ihnen ein Hausverbot im Geschäft? Müssen Sie für die beschädigte Ware aufkommen? Die meisten Shopping-Fans haben sich wahrscheinlich noch keine Gedanken darüber gemacht, was passiert, wenn man eine Beschädigung an einer zum Verkauf stehenden Ware verursacht. In diesem Artikel erklären wir, was in diesem Fall passiert, und warum Sie einen Versicherungsmakler aus Berlin für die beste Privathaftpflichtversicherung konsultieren sollten.

Beschädigte Ware im Laden

Einzelhändler sind in der Regel gegen Missgeschicke von Kunden versichert. Doch solche und ähnliche Missgeschicke passieren häufiger, als man denkt. Schließlich kann jeder Kunde im Geschäft unbeabsichtigt einen Fehler machen, der zu einem Schaden führt. Das kann eine Vase sein, die im engen Gang eines Porzellanladens versehentlich mit der Tasche aus dem Regal gefegt wird, ein geplatzter Reißverschluss oder eine kaputte Fernbedienung für den superteuren Flachbildschirm im Elektronikladen. Die Frage ist, wer für den Schaden aufkommt und wie man am besten vorgeht.

Zunächst einmal ist es am besten, Ruhe zu bewahren und das Missgeschick sofort dem nächsten Verkäufer zu melden. Sie sollten beschreiben, was passiert ist, und sich natürlich entschuldigen. Die meisten Geschäfte sind darauf vorbereitet, dass Kunden aus Versehen etwas kaputt machen und haben eine spezielle Versicherung abgeschlossen. Damit wird der Schaden reguliert und der Verursacher hat nichts mehr zu befürchten.

Wann die Haftpflichtversicherung greift

Die Haftpflichtversicherung des Kunden kommt für den Schaden auf vorausgesetzt, die Police ist in Kraft und die Tat war unbeabsichtigt. Werden Sie in einem Geschäft dennoch zur Kasse gebeten, kommt Ihre eigene Privathaftpflichtversicherung für den Schaden auf – wenn Sie sie regulär abgeschlossen und bezahlt haben. Diese reguliert den Bruttokaufpreis der beschädigten Ware, der in der Regel deutlich niedriger ist als der angegebene Verkaufspreis. Der Differenzbetrag wird von der Versicherung des Geschäftsinhabers bezahlt.

Aber Vorsicht! Wenn Sie bei der Anprobe das zerrissene Kleid wortlos wieder auf den Bügel hängen und das Geschäft verlassen, kann das Personal davon ausgehen, dass die Beschädigung absichtlich erfolgte. In diesem Fall besteht kein Versicherungsschutz, ebenso wenig wie bei einer absichtlichen Zerstörung oder Beschädigung. Sie bleiben dann auf den vollen Kosten und einer Menge Ärger sitzen. Es ist besser, zu einem Missgeschick zu stehen.

Was ist eine private Haftpflichtversicherung?

Wenn Sie einen Schaden verursachen – durch Unachtsamkeit, Unachtsamkeit oder Pflichtverletzung – deckt die Privathaftpflichtversicherung die Ansprüche der Geschädigten in Ihrem Namen. Andererseits wehrt die Privathaftpflichtversicherung unberechtigte Ansprüche Dritter ab. Auf diese Weise schützt die Haftpflichtversicherung Sie vor finanziellen Verlusten.

Warum sollten Sie eine Privathaftpflichtversicherung abschließen?

Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch haften Sie für jeden Schaden, den Sie verursachen – mit Ihrem gesamten Vermögen. Da es grundsätzlich keine Obergrenze für die Höhe und Dauer der Zahlungen gibt, können die finanziellen Forderungen im schlimmsten Fall Ihre Existenz bedrohen.

Autor: fsb – Foto: pitinan/123rf.com

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